Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Vertragsarztangelegenheiten
Abteilung
24
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 24 KA 35/17 KL ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Bemerkung
Berichtigungsbeschluss
Im Beschluss des Senats vom 27. Juni 2017 wird in den Gründen I. der erste Satz dahingehend berichtigt, dass dieser statt mit "Die Antragsgegnerin" richtig mit "Die Antragstellerin" beginnt.
Gründe:
Offenbare Unrichtigkeiten eines Beschlusses sind nach §§ 153 Abs. 1 i. V. m. 142 Abs. 1, 138 S. 1, 155 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) jederzeit durch den Berichterstatter zu berichtigen.
Eine offenbare Unrichtigkeit liegt hier vor. Die Antragstellerin hat das Verfahren betrieben. Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundesozialgericht angefochten werden, § 177 SGG.
Gründe:
Offenbare Unrichtigkeiten eines Beschlusses sind nach §§ 153 Abs. 1 i. V. m. 142 Abs. 1, 138 S. 1, 155 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) jederzeit durch den Berichterstatter zu berichtigen.
Eine offenbare Unrichtigkeit liegt hier vor. Die Antragstellerin hat das Verfahren betrieben. Dieser Beschluss kann nicht mit der Beschwerde an das Bundesozialgericht angefochten werden, § 177 SGG.
Rechtskraft
Aus
Login
BRB
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