L 10 U 494/08 KO-A

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Unfallversicherung
Abteilung
10
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 10 U 494/08 KO-A
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Antrag auf Übernahme der Kosten für das gemäß § 109 SGG eingeholte Gutachten des Dr. P. , P ... 10, S. auf die Staatskasse wird abgelehnt.

Gründe:

Dieser Beschluss beruht auf § 109 SGG und der Erwägung, dass Dr. P. die Einschätzung des zuvor gehörten Sachverständigen Dr. E. - keine wesentliche Verschlechterung der Unfallfolgen - bestätigt hat. Allein der Umstand, dass der Kläger die Berufung erst nach dem Gutachten von Dr. P. zurückgenommen hat, führt nicht dazu, dieses Gutachten als wesentlichen Beitrag zur Sachaufklärung anzusehen.

Dieser Beschluss ist gem. § 177 SGG nicht anfechtbar.
Rechtskraft
Aus
Saved