S 52 SO 198/16

Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
SG Duisburg (NRW)
Sachgebiet
Sozialhilfe
Abteilung
52
1. Instanz
SG Duisburg (NRW)
Aktenzeichen
S 52 SO 198/16
Datum
2. Instanz
LSG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
-
Datum
-
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Gründe:

Der Antrag war abzulehnen, denn die Klage bietet aus den im Widerspruchsbescheid genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg.

Die Beklagte hat den Kläger zu Recht aufgefordert, sein Einkommen nachzuweisen und ihn auf die Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung hingewiesen. Bei einer Entscheidung über die Entziehung der Leistungen ab 1.11.2015 hat die Beklagte das ihr eingeräumte Ermessen ausgeübt. Die Leistungsklage ist darüber hinaus unbegründet, weil die Beklagte die Leistungsbewilligung mit bestandskräftigen Bescheiden vom 26.10.15 und 16.12.15 aufgehoben hat.
Rechtskraft
Aus
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