L 11 B 157/07 AS PKH

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
11
1. Instanz
SG Würzburg (FSB)
Aktenzeichen
S 10 AS 588/06 ER
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 11 B 157/07 AS PKH
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde gegen Ziff II des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 04.12.2006 wird zurückgewiesen.

Gründe:

Die Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe (PKH) versagenden Beschluss des Sozialgerichts Würzburg (SG) vom 04.12.2006 wird zurückgewiesen, weil sie unbegründet ist.

Das SG hat der Antragstellerin mit der hier angefochtenen Entscheidung für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Recht die Bewilligung von PKH versagt, weil dieser Antrag im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von Anfang an keine Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Zivilprozessordnung hatte, wie sich aus dem Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Verfahren L 11 B 998/06 AS ER ergibt.

Dieser Beschluss ergeht kostenfrei (§ 193 SGG) und ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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