L 11 B 879/06 AS ER

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
11
1. Instanz
SG Würzburg (FSB)
Aktenzeichen
S 10 AS 297/06 ER
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 11 B 879/06 AS ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Gründe:

Das Verfahren S 10 AS 297/06 ER wurde vor dem Sozialgericht mit dem Verfahren S 10 AS 237/06 ER verbunden und unter diesem Aktenzeichen mit Beschluss vom 30.10.2006 entschieden. Gegen den Beschluss vom 30.10.2006 unter dem Aktenzeichen S 10 AS 237/06 ER wurde bereits Beschwerde erhoben unter Aktenzeichen L 11 B 878/06 AS ER.

Die Beschwerde ist demnach unzulässig.

Die Entscheidung ergeht kostenfrei (§ 193 SGG) und ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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