L 10 B 995/06 AS ER

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
10
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 66 AS 7349/06 ER
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 10 B 995/06 AS ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 19. Oktober 2006 wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen; auch das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten (§ 193 Sozialgerichtsgesetz).

Dieser Beschluss ist nicht mit einer Beschwerde an das Bundessozialgericht anfechtbar (§ 177 SGG).

Tatbestand:

ist nicht vorhanden

Entscheidungsgründe:

sind nicht vorhanden
Rechtskraft
Aus
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