L 16 R 1823/05

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Rentenversicherung
Abteilung
16
1. Instanz
SG Berlin (BRB)
Aktenzeichen
S 30 RJ 1528/04
Datum
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 16 R 1823/05
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 7. November 2005 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Tatbestand:

Die Revision wird nicht zugelassen.

Die Beteiligten haben übereinstimmend auf die Mitteilung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe in diesem Urteil sowie auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil verzichtet (§ 202 Sozialgerichtsgesetz i. V. mit § 313a Abs. 1 und Abs. 2 Zivilprozessordnung).

Entscheidungsgründe:

Die Entscheidung ist daher nicht anfechtbar.
Rechtskraft
Aus
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