Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
SG Detmold (NRW)
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
3
1. Instanz
SG Detmold (NRW)
Aktenzeichen
S 3 KR 43/14
Datum
2. Instanz
LSG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
-
Datum
-
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe:
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt u. a. voraus, dass die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. § 73 a des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - i. V. m. § 114 der Zivilprozessordnung - ZPO - ). Diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben.
Der in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2013 angefochtene Bescheid vom 12.07.2013 ist rechtmäßig und beschwert den Kläger daher nicht im Sinne des § 54 Abs. 2 SGG.
Zur Begründung wird auf die Entscheidungsgründe im Urteil vom 26.03.2015 verwiesen.
Gründe:
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt u. a. voraus, dass die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. § 73 a des Sozialgerichtsgesetzes - SGG - i. V. m. § 114 der Zivilprozessordnung - ZPO - ). Diese Voraussetzung ist hier nicht gegeben.
Der in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.10.2013 angefochtene Bescheid vom 12.07.2013 ist rechtmäßig und beschwert den Kläger daher nicht im Sinne des § 54 Abs. 2 SGG.
Zur Begründung wird auf die Entscheidungsgründe im Urteil vom 26.03.2015 verwiesen.
Rechtskraft
Aus
Login
NRW
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