L 12 AL 1113/06 PKH-A

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Arbeitslosenversicherung
Abteilung
12
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 12 AL 1113/06 PKH-A
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Dem Kläger wird für das Berufungsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt G., Stuttgart, Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt.

Gründe:

Der Kläger ist nach den von ihm belegten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung aufzubringen. Er ist damit bedürftig i. S. d. §§ 114, 115 ZPO.

Erfolgsaussicht ist im Berufungsverfahren nicht zu prüfen, weil die Beklagte das Rechtsmittel eingelegt hat (§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Rechtskraft
Aus
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