L 11 KR 3676/09

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
11
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 11 KR 3676/09
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Streitwert für das Verfahrens L 11 KR 3676/09 wird endgültig auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Gründe:

In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Wird nicht über eine Beitragsforderung in bestimmter Höhe gestritten, ist regelmäßig der Auffangstreitwert von 5.000,- EUR nach § 52 Abs. 1 und 2 GKG anzunehmen (BSG, 24.09.2008 - B 12 R 10/07 R - und B 12 KR 27/07).
Rechtskraft
Aus
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