Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Sonstige Angelegenheiten
Abteilung
8
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 8 SF 2917/11 AB
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Der Befangenheitsantrag des Klägers vom 10.06.2011 wird abgelehnt.
Gründe:
Der am 10.06.2011 beim Sozialgericht ... (SG) eingegangene, das Klageverfahren S 10 U 2750/10 betreffende, Befangenheitsantrag des Klägers hat keinen Erfolg, wie sich aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 09.09.2011 - L 8 SF 2916/11 AB - ergibt, auf die der Senat verweist. Der vorliegend inhaltsgleich begründete Befangenheitsantrag kann keine andere Entscheidung rechtfertigen.
Dieser Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Gründe:
Der am 10.06.2011 beim Sozialgericht ... (SG) eingegangene, das Klageverfahren S 10 U 2750/10 betreffende, Befangenheitsantrag des Klägers hat keinen Erfolg, wie sich aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 09.09.2011 - L 8 SF 2916/11 AB - ergibt, auf die der Senat verweist. Der vorliegend inhaltsgleich begründete Befangenheitsantrag kann keine andere Entscheidung rechtfertigen.
Dieser Beschluss ist nicht mit der Beschwerde anfechtbar (§ 177 Sozialgerichtsgesetz).
Rechtskraft
Aus
Login
BWB
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