Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
11
1. Instanz
SG Karlsruhe (BWB)
Aktenzeichen
S 9 KR 4472/16 ER
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 11 KR 362/17 B
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 10.01.2017 wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Sozialgericht Karlsruhe (S 9 KR 4472/16) besteht nicht. Es fehlt an einer hinreichenden Erfolgsaussicht. Insoweit wird auf den Beschluss des Senats im Verfahren L 11 KR 361/17 ER-B vom heutigen Tag verwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§ 73a Abs 1 Satz 1 SGG iVm § 127 Abs 4 ZPO).
Gründe:
Die Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Sozialgericht Karlsruhe (S 9 KR 4472/16) besteht nicht. Es fehlt an einer hinreichenden Erfolgsaussicht. Insoweit wird auf den Beschluss des Senats im Verfahren L 11 KR 361/17 ER-B vom heutigen Tag verwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet (§ 73a Abs 1 Satz 1 SGG iVm § 127 Abs 4 ZPO).
Rechtskraft
Aus
Login
BWB
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