L 10 AL 138/10 NZB

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Arbeitslosenversicherung
Abteilung
10
1. Instanz
SG Bayreuth (FSB)
Aktenzeichen
S 10 AL 358/06
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 10 AL 138/10 NZB
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Leitsätze
Zulassung der Berufung wegen Erreichens der Berufungssumme
I. Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Sozial-
gerichts Bayreuth vom 22.04.2010 abgeändert und die Berufung zugelassen.

II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.



Gründe:


Streitig ist die Aufhebung der Bewilligung von Fahrtkosten und die Erstattung überzahlter Leistungen von zumindest mehr als 8,30 EUR, wobei die Beklagte eine Erstattung von 761,60 EUR begehrt. Die Berufungssumme von 750,00 EUR wird damit jedenfalls überschritten.
Es kann daher offen gelassen werden, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die zuständige Richterin weitere Verfahrenshandlungen vorgenommen hat, obwohl sie wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden war.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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