L 11 AS 149/11 B

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
11
1. Instanz
SG Bayreuth (FSB)
Aktenzeichen
S 5 AS 1058/09
Datum
-
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 11 AS 149/11 B
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Leitsätze
Verwerfung einer Beschwerde mangels beschwerdefähiger Entscheidung des SG.
I. Die Beschwerde vom 18.02.2011 wird verworfen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.



Gründe:


In den vom Sozialgericht Bayreuth (SG) übersandten Akten zum Verfahren
S 5 AS 1058/09 - allein dieses ist beim SG nach dessen Auskunft noch rechtshängig - findet sich keine beschwerdefähige Entscheidung durch das SG. Die vom Beschwerdeführer eingelegte "Folter"-Beschwerde ist daher als unzulässig zu verwerfen.
Die Kostenentscheidung beruht auf der entsprechenden Anwendung des § 193 SGG.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
Saved