L 11 AS 205/11 NZB

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
11
1. Instanz
SG Nürnberg (FSB)
Aktenzeichen
S 5 AS 1273/10
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 11 AS 205/11 NZB
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Leitsätze
Zulassung der Berufung wegen Verfahrensmangels.
I. Auf die Beschwerde des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.11.2010 - S 5 AS 1273/10 - zugelassen.

II. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird als Berufung fortgeführt.

III. Dem Kläger wird für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin T., A-Stadt, beigeordnet.



Gründe:


Im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens sind die Schreiben an den Kläger bzw. an das Immobilienkontor vom 04.05.2009 sowie der darin enthaltene handschriftliche Vermerk nicht berücksichtigt worden. Die Berufung war daher zuzulassen.
Dem Kläger war für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen. Die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Bewilligung von PKH liegen vor.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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