L 5 KR 422/16 B ER

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Krankenversicherung
Abteilung
5
1. Instanz
SG München (FSB)
Aktenzeichen
S 18 KR 878/16 ER
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 5 KR 422/16 B ER
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Leitsätze
Beschwerden eines unter Betreuung hinsichtlich der Führung gerichtlicher Verfahren stehenden Antragstellers sind als unzulässig zu verwerfen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 2. August 2016 wird als unzulässig verworfen.

Gründe:

Der unter in Bezug auf den Aufgabenkreis "Führen gerichtlicher Verfahren" unter Betreuung stehende Kläger hat im Verfahren S 18 KR 878/16 ER Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 2. August 2016 zum Bayer. Landessozialgericht erhoben.

Zu diesem Verfahren hat der Betreuer keine Einwilligung erteilt. Die Beschwerde ist damit als unzulässig zu verwerfen.

Kosten sind nicht zu erstatten, § 193 SGG.

Dieser Beschluss ist gem. § 177 SGG unanfechtbar und beendet das Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz.
Rechtskraft
Aus
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