Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
LSG Nordrhein-Westfalen
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
7
1. Instanz
SG Detmold (NRW)
Aktenzeichen
S 10 (12) AS 84/07
Datum
-
2. Instanz
LSG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
L 7 AS 4/09
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Dem Kläger wird für die Durchführung des Berufungsverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. N aus C für die Zeit ab Antragstellung bewilligt.
Gründe:
Dem Kläger war Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Denn er erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 114, 115 und 119 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 73 a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). Er ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung aufzubringen. Seiner Rechtsverfolgung fehlt es nicht von vornherein an jeglicher Erfolgsaussicht.
Dieser Beschluss ist mit der Beschwerde nicht angreifbar (§ 177 SGG).
Gründe:
Dem Kläger war Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Denn er erfüllt die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 114, 115 und 119 Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 73 a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG). Er ist nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten der Prozessführung aufzubringen. Seiner Rechtsverfolgung fehlt es nicht von vornherein an jeglicher Erfolgsaussicht.
Dieser Beschluss ist mit der Beschwerde nicht angreifbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
Login
NRW
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