Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, diese Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.  Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://sozialgerichtsbarkeit.de/. 

Zur Prüfung wurden einige repräsentative Seiten ausgewählt, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen lassen sollte. Im Zugänglichkeitstest wird geprüft, inwieweit Menschen mit der Anwendung arbeiten können, wenn sie auf bestimmte Eingabe-/Ausgabemittel wie  Screenreader, Bildschirmlupen, Kontrastmodus oder Tastaturbedienung angewiesen sind. 

Wir achten auf inhaltliche Gesichtspunkte, wie Verständlichkeit und Benutzerfreundlichkeit. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist mit BITV  2.0 vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte 

Nicht barrierefreie Inhalte waren nicht feststellbar

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Die Erklärung basiert auf einem BITV-Selbsttest nach https://www.bitvtest.de/start.html;  Stand 01.09.2010 

Feedback und Kontaktangaben 

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter webmaster@lsg.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter webmaster@lsg.bayern.de einholen. 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: 

Bayer. Landessozialgericht
Ludwigstraße 15
80539 München
E-Mail webmaster@lsg.bayern.de

Durchsetzungsverfahren 

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der  Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: 

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV 

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:  

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html