L 25 SF 247/07

Land
Berlin-Brandenburg
Sozialgericht
LSG Berlin-Brandenburg
Sachgebiet
Sonstige Angelegenheiten
Abteilung
25
1. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
2. Instanz
LSG Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
L 25 SF 247/07
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Auf die Erinnerung des Antragstellers wird der Beschluss der Kostenbeamtin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 05. Dezember 2007 geändert. Der dem Antragsteller zu gewährende Vorschuss für seine anwaltliche Tätigkeit in dem Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen L 25 AS 1159/07 wird auf insgesamt 392,70 EUR abzüglich bereits gewährter Geldbeträge festgesetzt.

Gründe:

Die Entscheidung beruht auf § 155 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Wenn dem Rechtsanwalt – wie vorliegend – wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse zusteht, kann er gemäß § 47 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss fordern.

Hiernach erscheint der Ansatz einer vollen anwaltlichen Mittelgebühr für das Verfahren vor dem Landessozialgericht bereits im Hinblick auf den Vorschuss nach § 47 RVG als angemessen. Das Berufungsverfahren zum Aktenzeichen L 25 AS 1159/07 ist sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der anstehenden Rechts- und Tatsachenfragen als auch hinsichtlich seiner voraussichtlichen Dauer und seines Umfangs jedenfalls als mindestens durchschnittlich einzustufen, was – ungeachtet der weiteren Frage eines möglichen Vorschusses für eine gegebenenfalls anfallende Terminsgebühr – bereits für sich genommen den Ansatz einer vollen Mittelgebühr nach Nr. 3204 RVG in Höhe von 310,- EUR rechtfertigt. Zuzüglich der Pauschale nach Nr. 8002 VV RVG und der zu entrichtenden Mehrwertsteuer errechnet sich der im Tenor aufgeführte Betrag von 392,70 EUR.

Dieser Beschluss kann gemäß § 177 SGG nicht mit der Beschwerde an das Bundessozialgericht angefochten werden.
Rechtskraft
Aus
Saved