SG Bayreuth, SG Regensburg, SG Würzburg: Transparenzbericht darf veröffentlicht werden

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Sozialgericht Bayreuth, Sozialgericht Regensburg und Sozialgericht Würzburg: Transparenzberichte dürfen veröffentlicht werden

Das Sozialgericht Bayreuth hat einen Antrag eines Pflege-Heimträgers, die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes im Wege vorläufigen Rechtsschutzes zu verhindern, abgewiesen. Art. 12 GG sei nicht verletzt, § 115 Abs. 1a SGB XI gebe das Recht, die Freiheit der Berufsausübung einzuschränken. Gründe des Gemeinwohls rechtfertigten die Veröffentlichung, die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Zudem würde eine Pflegeeinrichtung nicht allein wegen des Transparenzberichts gewählt, sondern Preis, Nähe zu Familienangehörigen etc spielten eine entscheidende Rolle.

Zum gleichen Ergebnis gelangen das Sozialgericht Regensburg mit Beschluss vom 4.1.2010 und das Sozialgericht Würzburg mit Beschluss vom 20.1.2010.

Die ausführlich und eingehend begründete Entscheidung des SG Bayreuth, ist hier abrufbar unter

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=125985&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

sowie als pdf-dokument durch Anklicken des ersten nachfolgenden links; die Entscheidungen der Sozialgerichte Regensburg und Würzburg finden Sie als pdf-dokument mit dem zweiten und dritten link.
PDF1 PDF2 PDF3

Dokumente
LSG_FSB_3605_1.pdfLSG_FSB_3605_2.pdfLSG_FSB_3605_3.pdf
Ab Datum
Bis Datum
Saved