Kein Unfallversicherungsschutz für Behörden-Skimeisterschaften

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Kein Unfallversicherungsschutz für Behörden-Skimeisterschaften

Unfälle beim Betriebssport sind vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur unter engen Voraussetzungen erfasst. Die Abgrenzung zu nicht versicherten Sportveranstaltungen kann im Einzelfall schwierig sein. Das Bayerische Landesssozialgericht hat für die Bayerische Behörden-Skimeisterschaft der Inneren Verwaltung entschieden, dass ein verunglückter Teilnehmer keine Leistungen des Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes beanspruchen kann.

Ausgangspunkt
Im sozialgerichtlichen Verfahren war streitig die Feststellung eines Arbeitsunfalls. Ein Angestellter der Gemeindeverwaltung hatte sich bei der Bayerischen Behörden-Skimeisterschaft erhebliche Knieverletzungen zugezogen. Der zuständige Versicherungsträger hatte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung abgelehnt.

Die Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht hat diese Entscheidung bestätigt und das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint. Betriebssport falle unter den Gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nur unter engen Voraussetzungen. Dafür müsse eine Veranstaltung alle Betriebsangehörigen, auch die nicht Sportinteressierten einbeziehen. Rein sportliche Gemeinschaftsveranstaltungen hingegen seien nicht gesetzlich unfallversichert. Obwohl die Kosten der Teilnahme von der Gemeinde als Arbeitgeberin voll getragen wurden, die Angestellten im Dienstwagen anreisten und sogar Dienstbefreiung erhalten hatten, hat das Bayerische Landessozialgericht keine versicherte Tätigkeit gesehen. Entscheidend sei, dass die Teilnahme an der Bayerischen Behörden-Skimeisterschaft nur einem begrenzten Teil aller Mitarbeiter der Inneren Verwaltung des Freistaates Bayern ermöglicht werde. Auch stehe der Wettkampfcharakter dieser Sportveranstaltung im Vordergrund.

Auswirkungen der Entscheidung
Die Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes für Skiveranstaltungen mit Wettkampfcharakter sind nunmehr geklärt. Teilnehmer können sich nicht darauf verlassen, bei Unfällen Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten.

Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 22. Februar 2011 - L 3 U 445/10
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