Gehirntumor keine Wehrdienstbeschädigung

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
SG Gießen (HES)
Kategorie
Entscheidungen
Sozialgericht weist Klage der Witwe eines ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr ab.

Das Sozialgericht Gießen hat heute einen Anspruch der Witwe eines ehemaligen Zeitsoldaten
der Bundeswehr auf Hinterbliebenenrente verneint. Deren Mann war im Alter von 34 Jahren an
einem Gehirntumor verstorben.

Von Ende 1968 bis September 1970 war er als „Operator“ (Bediener) am Waffensystem NIKE
eingesetzt und hatte dort Kontakt zu radioaktiven Leuchtfarben, die der Beschriftung an den Bedienkonsolen
des Feuerleitstandes dienten. Die Versorgungsverwaltung des für die Versorgung
ehemaliger Soldaten zuständigen Landes Hessen hatte Witwenrente ursprünglich abgelehnt. Dagegen
hatte die Frau geklagt.

Nach Auffassung des Gerichts war zwar nach dem Bericht der vom Verteidigungsausschuss des
Bundestags eingesetzten Expertenkommission (sog. Radarkommission)grundsätzlich von einer
Exposition gegenüber ionisierenden Strahlen auszugehen, die Strahlendosis sei jedoch wesentlich
zu gering gewesen, um einen Zusammenhang zwischen der wehrdienstlichen Tätigkeit und
dem Entstehen der Erkrankung wahrscheinlich zu machen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen
Erkrankung und Tätigkeit muss aber mit Wahrscheinlichkeit gegeben sein, es muss mehr
dafür als dagegen sprechen.
Zu seiner Beurteilung kam das Gericht nach umfangreichen Ermittlungen und der Einholung
eines strahlentechnisch-medizinischen Gutachtens bei einem renommierten Nuklearmediziner,
der sein Gutachten in der mündlichen Verhandlung erläuterte.

Das Urteil kann mit der Berufung angefochten werden (Az.: S 16 VS 2/05).

Sozialgericht Gießen, Az.: S 16 VS 2/05
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