Auch „versteckter“ Lohn ist sozialversicherungspflichtig

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung anstelle von Gehalt verringert nicht den Beitrag zur Sozialversicherung

Ein Steuerberater aus dem Lahn-Dill-Kreis zahlte seiner Angestellten 2 Jahre lang einen Bruttolohn von knapp 500 € sowie einen steuerfreien Zuschuss für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 700 € pro Monat. Jetzt muss er Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss das Hessische Landessozialgericht.

Der Zuschuss für doppelte Haushaltsführung müsse zwar 2 Jahre lang nicht versteuert werden. Sozialversicherungsfrei sei er jedoch nur, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt werde. Hiervon könne – so die Richter – bei einem Bruttolohn von weniger als 500 € für eine in Vollzeit tätige Steuerfachgehilfin nicht ausgegangen werden. Auch für den Steuerberater und seine Angestellte sei dieser Lohn offensichtlich nicht adäquat gewesen. Schließlich habe die Fachangestellte im ersten Monat ihrer Tätigkeit 1.100 € (brutto) und zwei Jahre später knapp 1.600 € (brutto) erhalten - ohne zusätzlichen Zuschuss.

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.11.2009, Az.: L 1 KR 128/08
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