Sozialgericht München: Pflegeheim-Transparenzbericht darf vorerst nicht veröffentlicht werden

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Sozialgericht München: Pflegeheim-Transparenzbericht darf vorerst nicht veröffentlicht werden

Das Sozialgericht München hat einem Antrag eines Pflege-Heimträgers, die Veröffentlichung eines Transparenzberichtes im Wege vorläufigen Rechtsschutzes zu verhindern, vorläufig stattgegeben. Es spreche viel dafür, dass die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Wettbewerbsfreiheit der Heimträger darstelle. Deswegen wurde die Publikation eines Transparenzberichtes vorläufig untersagt.

Die ausführlich und eingehend begründete Entscheidung des SG Bayreuth, ist durch Anklicken des nachfogenden Symbols abrufbar.
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Dokumente
LSG_FSB_3611_1.pdf
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