Sozialgericht Dresden mit Personalverstärkung - Medieninformation vom 12.03.2010

Bundesland
Freistaat Sachsen
Sozialgericht
SG Dresden (FSS)
Kategorie
Statistik - Extranet
Nach dem „Rekordjahr“ 2008 hat sich die Zahl neuer Verfahren im Jahr 2009 am Sozialgericht Dresden nur noch leicht erhöht. Insgesamt gingen beim Sozialgericht knapp 4 % mehr Verfahren ein als im Vorjahr. Mit 12.905 eingegangenen Verfahren war die Arbeitsbelastung weiterhin erheblich. Auch zum Thema „Hartz IV“ hat sich die Zahl der neu eingegangenen Streitigkeiten stabilisiert. Nach 6.470 im Jahr 2008 in diesem Rechtsgebiet eingegangenen Klagen und Eilverfahren erreichten die Eingänge im Jahr 2009 mit 6.525 abermals einen Höchststand. Der Anstieg betrug allerdings nur noch weniger als 1 %.
Glücklicherweise konnte das Sozialgericht im vergangenen Jahr personell erheblich verstärkt werden. Inzwischen bearbeiten 43 Richterinnen und Richter die sozialrechtlichen Streitigkeiten. Weiterhin handelt es sich dabei zu einem beträchtlichen Teil um Proberichter sowie Richter aus anderen Gerichtsbarkeiten, die uns vorübergehend bei der Bewältigung der Vielzahl von Prozessen unterstützen und für deren Engagement wir uns wieder ausdrücklich bedanken.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) sorgt dauerhaft für den meisten Zündstoff. Über die Hälfte der neuen Verfahren betreffen diesen Bereich. Eine Beruhigung ist nicht absehbar. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 9. Februar 2010 die Berechnung der Höhe der Regelleistung für verfassungswidrig erklärt. Zwar ist die geltende Regelung noch bis Ende des Jahres anzuwenden. Allerdings haben alle Hilfeempfänger nun die Möglichkeit, neben der Regelleistung wiederkehrende Sonderbedarfe geltend zu machen. Dies könnte eine Vielzahl neuer Streitigkeiten provozieren.
Auch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu „Hartz IV“ sorgt weiterhin für Zündstoff. Insbesondere ein Urteil vom 22. September 2009 (Az.: B 4 AS 70/08 R, www.bundessozialgericht.de) hat für Aufsehen gesorgt. Das Bundessozialgericht hat die bisher in allen Landkreisen und der Landeshauptstadt angewandte Methode zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für „Hartz IV“-Empfänger bemängelt. Wenn die Wohnkosten zu hoch sind, kann der Leistungsträger eine Kostensenkung verlangen und die Kosten kappen. Die in Sachsen bisher für angemessen gehaltenen Wohnflächen sind nach dem Urteil des Bundessozialgerichts aber zu niedrig gewesen. Dies betrifft eine Vielzahl von Verfahren.
Weiterhin waren aber auch zahlreiche weitere Rechtsfragen zum Arbeitslosengeld II strittig. Das betraf die Anrechnung der „Abwrackprämie“ als Einkommen ebenso wie Fragen der Einkommensberechnung bei Selbständigen und sonstigen „Aufstockern“, die Angemessenheit von Heizkosten oder die Frage, wann eine „eheähnliche Gemeinschaft“ angenommen werden darf.
Auch in den übrigen Rechtsgebieten, mit denen das Sozialgericht befasst ist, war die Zahl der neuen Verfahren im vergangenen Jahr auf hohem Niveau stabil. Eine Auswahl interessanter Entscheidungen finden Sie in der Anlage 2. Weiterhin sorgte die Versorgung mit Hilfsmitteln, insbesondere Hörgeräten, in der Krankenversicherung, aber auch in der Rentenversicherung für viele Streitigkeiten. In der Arbeitslosenversicherung muss im Jahr 2010 mit Überprüfungen des Kurzarbeitergeldes im großen Stil gerechnet werden.
Auch im Fachgerichtszentrum hat der Mord im Landgericht Dresden im vergangenen Jahr für Bestürzung gesorgt. Um den Schutz aller Menschen, die das Fachgerichtszentrum als Verfahrensbeteiligte, als Zuschauer oder auch als Bedienstete betreten, noch besser gewährleisten zu können, werden in Kürze neue Sicherheitsbestimmungen in Kraft gesetzt. Insbesondere muss mit Einlasskontrollen gerechnet werden. Dazu wird in den nächsten Tagen eine ausführliche Information der Öffentlichkeit erfolgen.

PDF1 - Anlage 1: Statistische Daten zur Arbeit des Sozialgerichts
PDF2 - Anlage 2: Auswahl interessanter Entscheidungen des Sozialgerichts




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