Hartz IV-Behörde unterstützt England-Aufenthalt einer Schülerin

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
SG Wiesbaden (HES)
Kategorie
Entscheidungen
Nach einem vor dem Sozialgericht Wiesbaden geschlossenen Vergleich darf eine Schülerin die Hartz IV-Leistungen behalten, die ihr während eines England-Aufenthaltes als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft in Deutschland gewährt wurden.

Eine damals 16jährige Gymnasiastin aus dem Landkreis Limburg-Weilburg besuchte auf Vermittlung ihres Englisch-Lehrers für ein Schuljahr eine Schule in England. Während des Aufenthaltes reiste sie mehrmals zu Besuch zu ihrer Familie nach Deutschland. Als die ARGE von dem Auslandsaufenthalt erfuhr, forderte sie bereits
ausbezahlte SGB II-Leistungen von der Schülerin zurück mit der Begründung, sie habe ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland gehabt.

Dagegen klagte die Schülerin vor dem Sozialgericht in Wiesbaden. In dem bei Gericht statt findenden Erörterungstermin stellte sich heraus, dass die Klägerin in erheblichem Umfang von ihrer Familie daheim unterstützt werden musste, um die Kosten für die Unterbringung in der englischen Gastfamilie in Höhe von 120 Pfund pro Woche zahlen zu können. Der Richter und alle Beteiligten waren sich einig, dass die sinnvollen
Bildungsanstrengungen der Klägerin nicht durch den Entzug der Leistungen erschwert werden sollten. Daraufhin lenkte die ARGE ein und hob die Rückforderung auf.

Sozialgericht Wiesbaden, Az. S 15 AS 736/09, Termin vom 01.09.2010
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