Arbeitsergebnisse 2014

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
SG Dortmund (NRW)
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 75 Abs. 2a SGG
Zehn Jahre nach dem Inkrafttreten der „Hartz IV“-Gesetze am 01.01.2005 hat das Sozialgericht Dortmund immer noch mit einer Vielzahl von Prozessen um die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu kämpfen.
Gingen im Jahre 2005 erst 1422 „Hartz IV“- Klagen ein, waren es im letzten Jahr 5456. Insgesamt stieg der Verfahrensbestand des Sozialgerichts Dortmund von 14456 Verfahren im Jahre 2005 auf 22013 im Jahre 2014.
Trotz leicht rückläufiger Klageeingänge und gesteigerter Erledigungszahl gegenüber dem Vorjahr konnte 2014 lediglich ein Bestandsabbau um 5,7 % erreicht werden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist mit 15,8 Monaten fünf Monate länger als noch im Jahre 2005.
Damit bleibt das Sozialgericht Dortmund auf personelle Verstärkung angewiesen, um einen Abbau des Aktenberges und im Interesse der Prozessbeteiligten kürzere Verfahrenslaufzeiten zu erreichen.
Einzelheiten der Arbeitsergebnisse im Jahre 2014 können der aktuellen Pressemappe auf www.sg-dortmund.nrw.de entnommen werden. Für Rückfragen steht der Pressesprecher Ulrich Schorn gerne zur Verfügung.

Herausgeber: Die Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund, Ruhrallee 1 – 3, 44139 Dortmund,
Pressesprecher: Aufsichtführender Richter am Sozialgericht Ulrich Schorn,
Tel.: (0231) 5415-211, Mobil-Tel.: 0163 9248572, Fax: (0231) 5415-551,
E-Mail Adresse: pressestelle@sgdo.nrw.de
Internet: www.sg-dortmund.nrw.de

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