L 20 B 105/06 R PKH

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Sachgebiet
Rentenversicherung
Abteilung
20
1. Instanz
SG Würzburg (FSB)
Aktenzeichen
S 6 R 578/05 ER
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 20 B 105/06 R PKH
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die Beschwerde gegen Ziffer III des Beschlusses des Sozialgerichts Würzburg vom 11.11.2005 wird zurückgewiesen.

Gründe:

Die Beschwerde gegen die die Prozesskostenhilfe (PKH) versagende Entscheidung des Sozialgerichts Würzburg (SG) in Ziffer III des Beschlusses vom 11.11.2005 wird zurückgewiesen, weil sie unbegründet ist.

Das SG hat der Beschwerdeführerin (Bf) mit der hier angefochtenen Entscheidung für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Recht die Bewilligung versagt, weil dieser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz von Anfang an keine Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 Zivilprozessordnung hatte, wie sich aus dem Beschluss des Senats vom heutigen Tag im Verfahren L 20 B 762/05 ER ergibt.

Dieser Beschluss ergeht kostenfrei und ist unfanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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