5. Änderungsbeschluss 2018

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
LSG Nordrhein-Westfalen
Kategorie
Geschäftsverteilung

Aus Anlass der Ernennung von Richterin am Sozialgericht Holthaus zur Richterin am Lan­dessozialgericht, Richter am Sozialgericht awaRi Dr. Uyanik zum Richter am Landessozi­algericht und Richter am Sozialgericht Machon zum Richter am Landessozialgericht wird der Geschäftsverteilungsplan für das Kalenderjahr 2018 wie folgt geändert:

  1.  Richter am Sozialgericht awaRi Dr. Uyanik wird mit dem Zeitpunkt seiner Ernen­nung zum Richter am Landessozialgericht dem 7. Senat als beisitzender Richter und stellvertretender Vorsitzender zugewiesen.
  2.  Richter am Sozialgericht Machon wird mit dem Zeitpunkt seiner Ernennung zum Richter am Landessozialgericht dem 7. Senat als beisitzender Richter zugewie­sen.
  3.  Richterin am Sozialgericht Holthaus wird mit dem Zeitpunkt ihrer Ernennung zur Richterin am Landessozialgericht dem 16. Senat als beisitzende Richterin zu­gewiesen.

Essen, 05.06.2018

Das Präsidium

des Landessozialgerichts

Nordrhein-Westfalen

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Bis Datum
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