Aus Anlass der zum 01.04.2018 - nicht durch eine Neu- oder Wiederberufung ersetzten - ausgeschiedenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden
- die vier Arbeitgebervertreter des 1. Senats zusätzlich dem 4., 6., 8. bzw. 12. Senat,
-je eine ehrenamtliche Richterin aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Versicherten statt dem 9. dem 20. Senat zugewiesen
und der Geschäftsverteilungsplan für das Kalenderjahr 2018 wie folgt geändert:
Die Anlage 31 wird nach Anhörung des Ausschusses der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ab dem 01.07.2018 - entsprechend der beigefügten Anlage 31 - geändert. Bei der Heranziehung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist ab 01.07.2018 in der derzeitigen Reihenfolge fortzufahren, d.h. nach der neuen Liste sind jeweils die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter heranzuziehen, die nach der alten Liste als nächste an der Reihe gewesen wären, hilfsweise ist mit der Nummer 1 der neuen Liste fortzufahren.
Essen, 05.06.2018
Das Präsidium des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen |