L 3 R 30/12 WA

Land
Hamburg
Sozialgericht
LSG Hamburg
Sachgebiet
Rentenversicherung
Abteilung
3
1. Instanz
SG Hamburg (HAM)
Aktenzeichen
S 11 R 886/05
Datum
2. Instanz
LSG Hamburg
Aktenzeichen
L 3 R 30/12 WA
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Im Namen des Volkes
In dem Rechtsstreit

hat der 3. Senat des Landessozialgerichts Hamburg aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. September 2013 durch

Tatbestand:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 06.12.2007 aufgehoben.

Entscheidungsgründe:

Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Diese Entscheidung ist infolge Rechtsmittelverzichts unanfechtbar.

(abgekürzt nach § 136 Abs. 4 i.V.m. § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz)
Rechtskraft
Aus
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