L 3 SB 3869/12

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Abteilung
3
1. Instanz
SG Heilbronn (BWB)
Aktenzeichen
S 7 SB 4043/10
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 3 SB 3869/12
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 31. Juli 2012 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Gründe:

Da die Beteiligten nach Verkündung des Urteils zu Protokoll erklärt haben, auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten, macht der Senat von der in § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz, der für alle Instanzen gilt (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., 2012, § 136, Rn. 9), geregelten Befugnis, von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe abzusehen, Gebrauch.

Dieses Urteil ist nach Rechtmittelverzicht der Beteiligten unanfechtbar.
Rechtskraft
Aus
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