Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Abteilung
3
1. Instanz
SG Heilbronn (BWB)
Aktenzeichen
S 7 SB 4043/10
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 3 SB 3869/12
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 31. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Gründe:
Da die Beteiligten nach Verkündung des Urteils zu Protokoll erklärt haben, auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten, macht der Senat von der in § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz, der für alle Instanzen gilt (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., 2012, § 136, Rn. 9), geregelten Befugnis, von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe abzusehen, Gebrauch.
Dieses Urteil ist nach Rechtmittelverzicht der Beteiligten unanfechtbar.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Gründe:
Da die Beteiligten nach Verkündung des Urteils zu Protokoll erklärt haben, auf Rechtsmittel gegen das Urteil zu verzichten, macht der Senat von der in § 136 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz, der für alle Instanzen gilt (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., 2012, § 136, Rn. 9), geregelten Befugnis, von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe abzusehen, Gebrauch.
Dieses Urteil ist nach Rechtmittelverzicht der Beteiligten unanfechtbar.
Rechtskraft
Aus
Login
BWB
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