L 16 RJ 349/98

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Freistaat Bayern
Aktenzeichen
L 16 RJ 349/98
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Bayern, Nürnberg
Anfrage
Ihrer Anfrage zufolge ist entgegen meiner Ausführungen in der berufskundlichen Stellungnahme vom 21.10.99 in der berufskundlichen Stellungnahme des LAA Südbayerns in dem Rechtsstreit S 4 Ar 586/93 (Blatt 113 - 125 SG-Akte) keine Rede davon, dass außenstehenden Bewerber wie dem Kläger der direkte Zugang zum Beruf des Qualitätskontrolleurs in der Metallindustrie erfahrungsgemäß nicht möglich ist. Sie bitten daher um Aufklärung dieses Widerspruchs und um Mitteilung, ob die aktuelle Beurteilung aufrechterhalten wird.
Auskunft
Berufskundliche Stellungnahme

Wie bereits in der berufskundlichen Stellungnahme vom 21.10.99 angegeben, nimmt die Zahl reiner Kontrolltätigkeiten aufgrund des Einsatzes automatischer Prüfeinrichtungen, verbesserter Produktionsverfahren und anderer Arbeitsorganisationsformen seit Jahren ab. Bei dem Umfang, den die Metallindustrie im weitesten Sinne unter den Wirtschaftszweigen des Bundesgebietes hat, kann dennoch davon ausgegangen werden, dass Arbeitsplätze für Qualitätskontrolleure auf der Qualifikationsstufe der Anlerntätigkeiten und der Facharbeiterberufe noch in nennenswertem Umfang existieren.

Da, wie ebenfalls in meiner Stellungnahme vom 21.10.99 angegeben, Prüftätigkeiten sehr häufig geringere körperliche Belastungen beinhalten als Fertigungstätigkeiten, eignen sie sich daher besonders zur Umsetzung leistungsgeminderter Mitarbeiter, die aus sozialen Erwägungen oder aufgrund tarifvertraglicher Regelung (z.B. Unkündbarkeit) weiterbeschäftigt werden sollen. Daneben wird ein Ansatz als Kontrolleur oft als beruflicher Aufstieg betrachtet. Um weitere Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf meine Stellungnahme vom 21.10.99.

Aus berufskundlicher Sicht und vermittlerischer Erfahrung ist Außenstehenden der direkte Zugang zu entsprechenden Arbeitsstellen nur möglich, wenn sie (bei in der Regel voller Leistungsfähigkeit ) über einschlägige besondere Qualifikationen oder Erfahrungen als Kontrolleur verfügen. Für nicht so qualifizierte und zusätzlich leistungsgeminderte Bewerber können geeignete Arbeitsplätze nur vereinzelt durch besondere Vermittlungsbemühungen und Vermittlungshilfen (z.B. nicht selten erhebliche finanzielle Leistungen) erschlossen werden.

Nach den mir vorliegenden aktuellen Stellenangeboten im SIS (Stelleninformationssystem) der Bundesanstalt für Arbeit handelt es sich im Bereich der Qualitätsprüfung in der Metallindustrie einerseits um Arbeitsplätze für ungelernte bzw. kurzfristig angelernte Tätigkeiten, bei denen Arbeitgeber in der Regel keine Vorkenntnisse in der Qualitätssicherung voraussetzen oder andererseits um qualifizierte Arbeitsstellen für Qualitätsprüfer, bei denen Arbeitgeber üblicherweise einschlägige besondere Qualifikationen oder Erfahrungen als Kontrolleur erwarten. Aussagen hinsichtlich des vorausgesetzten Leistungsvermögens sind bei dieser Art der Veröffentlichung nicht enthalten. Aus vermittlerischer Erfahrung wird jedoch von Bewerbern, die für eine zu besetzende Stelle in der Qualitätsprüfung mindestens auf der Anlernebene in Frage kommen, in der Regel wie bereits ausgeführt, volle Leistungsfähigkeit erwartet.
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