L 5 RJ 201/97

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Freistaat Bayern
Aktenzeichen
L 5 RJ 201/97
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Bayern, Nürnberg
Anfrage
Ihrer Anfrage zufolge bitten Sie um ergänzende Stellungnahme im Hinblick auf das Vorbringen des Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 07.07.2000 Bl. 1, 2 u.3. Absatz und Bl. 2., 3. u. 5. Absatz.
Auskunft
Berufskundliche Stellungnahme

In der BO 303 (Zahntechniker) waren am 30.06.99 55397 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bundesgebiet gemeldet. In der Wirtschaftsklasse 33104 (zahntechnische Laboratorien) waren zum gleichen Zeitpunkt 41499 Beschäftigte tätig, davon 31427 aus der BO 303. In zahntechnischen Laboratorien sind 20079 Beschäftigte in einem Betrieb mit 2-9 Arbeitnehmer und 14722 Beschäftigte in einem Betrieb mit 10 - 19 Beschäftigten angestellt.

Insgesamt existieren im Bundesgebiet ca. 8500 zahntechnische Laboratorien. Der VDZI (Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen) hat im Jahre 1997 eine Erhebung durchgeführt

448 zahntechnische Laboratorien sind in die Auswertung eingegangen sind. Davon haben 142 Betriebe mindestens 5 - 9 Beschäftigte und 278 Betriebe mindestens 10 Beschäftigte.

Bei einer Betriebsgröße von 5-9 Arbeitnehmern dürfte ein Arbeitsvorbereiter beschäftigt werden. Erfahrungsgemäß ist ab einer Laborgröße von mindestens 10 Beschäftigten davon auszugehen, dass ein Arbeitsvorbereiter benötigt wird.

Im SIS (Stellen - Informations - Service der Bundesanstalt für Arbeit), eine der weltweit größten Börsen im Internet, können alle zur Veröffentlichung freigegebenen offenen Stellen aus dem Bundesgebiet, aber auch Stellen aus dem Ausland abgerufen werden. Eine Veröffentlichung von Stellenangeboten im SIS setzt voraus, dass der Arbeitgeber mit einer Bekanntgabe einverstanden ist. Erfahrungsgemäß ist jedoch davon auszugehen, dass ein Großteil der Arbeitgeber eine entsprechende Veröffentlichung wünscht.

Am 25.01.2001 waren im SIS 877 Stellenangebote (SteA) für Zahntechniker im Bundesgebiet gemeldet. Davon waren 19 SteA ausschließlich für Arbeitsvorbereiter im Bereich Zahntechnik in Vollzeit. Bei 13 SteA wurde eine abgeschlossene Ausbildung als Zahntechniker vorausgesetzt. 6 SteA waren für Zahntechniker oder Zahnarzthelfer bzw. Zahntechnikerhelfer mit Berufserfahrung. Außerdem waren am gleichen Tag 20 SteA für Zahntechniker gemeldet, die auch im Bereich der Arbeitsvorbereitung eingesetzt werden sollten. Auch hier war bei 17 SteA eine Ausbildung als Zahntechniker erforderlich. In meiner Stellungnahme führte ich aus, dass häufig Helfer beschäftigt werden. Ergänzend ist dazu anzumerken, dass es sich dabei nicht um eine kurzfristig angelernte, sondern um eine qualifiziert angelernte Tätigkeit in der Arbeitsvorbereitung handelt.

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass in der Arbeitsvorbereitung in einem zahntechnischen Labor auch zahntechnische Helfer, jedoch mit Berufserfahrung beschäftigt werden. Außerdem ist aufgrund vermittlerischer Erfahrung, insbesondere der immer wieder im SIS gemeldeteten SteA davon auszugehen, dass Arbeitsplätze in der Arbeitsvorbereitung frei zugänglich sind und nicht, wie vom Vertreter der Klägers in seinem Schriftsatz vom 07.07.00 angegeben, dass Tätigkeiten als Arbeitsvorbereiter Zahntechnik fast ausschließlich früher im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, die nicht mehr voll einsatzfähig sind, vorbehalten sind.

Im Durchschnitt werden der Bundesanstalt für Arbeit (BA) 1/3 aller offenen Stellen gemeldet. Je höher die Qualifikation, desto geringer ist der Marktanteil der BA.

Da für eine Verweisbarkeit die Zahl aller Stellen (offen oder besetzt) relevant ist, kann aus berufskundlicher Sicht und vermittlerischer Erfahrung davon ausgegangen werden, dass eine nennenswerte Zahl von Arbeitsstellen für Arbeitsvorbereiter Zahntechnik auf zumutbarer Qualifikationsebene auf dem Arbeitsmarkt des Bundesgebietes vorhanden ist.

Anzumerken ist außerdem, dass in der Arbeitsmedizinischen Berufskunde zum Beruf des Zahntechnikers hinsichtlich Möglichkeiten zur Rehabilitation folgendes ausgeführt wird:

Grundsätzlich ist der Beruf des Zahntechnikers für Behinderte geeignet, sofern Sehvermögen, Belastbarkeit des Schultergürtels, der Arme und der Hände sowie der Wirbelsäule ausreichen. Zusätzliche Maßnahmen am Arbeitsplatz sind denkbar und möglich. Bei später eintretenden chronischen Erkrankungen oder Behinderungen ergibt sich evtl. die Möglichkeit einer Beschäftigung als Arbeitsvorbereiter, Kundenberater o.ä. Eine Kopie der Arbeitsmedizinischen Berufskunde füge ich in Kopie zu Ihrer Information bei.

Wie bereits ausgeführt, wird bei den im SIS veröffentlichen Stellenangeboten für Zahntechniker in der Arbeitsvorbereitung eine abgeschlossene Ausbildung als Zahntechniker vorausgesetzt.

Meines Wissens existiert kein Tarifvertrag für die Beschäftigten in zahntechnischen Laboratorien. Daher ist mir eine Aussage, in welcher Tarifstufe der Arbeitsvorbereiter Zahntechnik üblicherweise eingeordnet wird, nicht möglich.

Anzumerken ist noch, dass verbindliche Tarifauskünfte nicht zum Aufgabengebiet der Bundesanstalt für Arbeit gehören.

Sie konnten bisher von den jeweiligen Tarifpartnern, den Auskunfts- und Beratungsstellen der Arbeitsgerichte und den Tarifauskunftsstellen der Bezirksregierung eingeholt werden.

Die bei den Bezirksregierungen angesiedelten Tarifauskunftsstellen wurden zum 01.07.2000 aufgelöst. Bei den Arbeitsgerichten werden Auskünfte über den Inhalt von Tarifverträgen nur noch im Vorfeld einer beabsichtigten Klage erteilt. Nach Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium vom 05.07. und 5.10.2000 werden Tarifauskünfte zukünftig vom Deutschen Gewerkschaftsbund/Landesbezirk Bayern und von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft ausschließlich an deren Mitglieder erteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Tarifauskünfte bei einem Rechtsanwalt gegen Gebühr einzuholen.
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