S 11 RA 353/97

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Freistaat Bayern
Aktenzeichen
S 11 RA 353/97
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Bayern, Nürnberg
Anfrage
Ihrer Anfrage zufolge bitten Sie um eine allgemeine berufskundliche Stellungnahme zu der Frage, ob es in nennenswertem Umfang Arbeitsplätze für Industriemeister, Fachrichtung Metall (z.B. in der Auto-Branche) gibt, die nicht mit dem Erfordernis ständigen Stehens und Gehens oder ständiger Zwangshaltung verbunden ist.
Auskunft
Berufskundliche Stellungnahme

Ihrer Anfrage zufolge bitten Sie um eine allgemeine berufskundliche Stellungnahme zu der Frage, ob es in nennenswertem Umfang Arbeitsplätze für Industriemeister, Fachrichtung Metall (z.B. in der Auto-Branche) gibt, die nicht mit dem Erfordernis ständigen Stehens und Gehens oder ständiger Zwangshaltung verbunden ist.

Ein Industriemeister - Fachrichtung Metall kann angesetzt werden in den Bereichen Fertigung, Ausbildung, Instandhaltung, Fertigungsplanung, - steuerung, - überwachung, Planung, Konstruktion, Sicherheitstechnik, Umweltschutz, Technischer Kundendienst, Qualitätskontrolle, Mess- und Prüftechnik und Lager und Transport.

Nachfolgend eine beispielhafte Kurzzusammenstellung von beruflichen Ansatzmöglichkeiten, insbesondere im:
- Maschinenbau
- Werkzeug-, Formen- und Vorrichtungsbau für andere Techniken/Industrie
- Eisen-, Blech-, Metallwarenindustrie
- Elektroindustrie, insbesondere Elektromotoren-/ Generatorenbau
- Herstellung von Getrieben, Zahnrädern, Wälzrädern, Antriebselementen
- Kraftfahrzeugbau, insbesondere Herstellung von Kraftfahrzeugteilen
- Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren
- Landmaschinenbau
- Luftfahrzeugbau
- Schiffsmotorenbau
- Instandhaltungs-, Reparaturwerkstätten in der Stahlerzeugung, in der Chemieindustrie, in Verkehrsbetrieben u.ä.

Der Industriemeister ist eine technische Führungskraft für das mittlere Management und verantwortlich für die Erfüllung der Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit. Tätigkeiten sind insbesondere das Planen, Einrichten und Instandhalten der Betriebsmittel, das Koordinieren des reibungslosen Produktionsablaufs, das Überwachen der Arbeitsleistung, der Kostenentwicklung und der Qualitätssicherung, das Einarbeiten, das Anlernen und Führen der Mitarbeiter, das Planen der Personalentwicklung und das Fördern der beruflichen Bildung der Mitarbeiter sowie das Organisieren und Durchführen von Maßnahmen der beruflichen Bildung (insbesondere Auszubildende/Praktikanten) und das Durchführen von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes.

Die Arbeiten sind in der Regel körperlich leicht und in wechselnder Körperhaltung, wobei Gehen und Stehen überwiegen kann, zu verrichten. Aus berufskundlicher Sicht dürfte jedoch noch eine nennenswerte Zahl an Arbeitsplätzen für Industriemeister, Fachrichtung Metall z.B. in der Kfz-Industrie existieren, bei dem ein ständiges Stehen und Gehen oder ständige Zwangshaltungen nicht erforderlich ist.

Anzumerken ist, dass Meistertätigkeiten ohne nennenswerte praktische Mitarbeit zwar erfahrungsgemäß geringere Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit stellen, dafür höhere an die psychische Belastbarkeit. Von besonderer Bedeutung sind Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Kooperationsfähigkeit, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie psychische Belastbarkeit. Ebenso ist gute Merk- und Konzentrationsfähigkeit eine unverzichtbare Voraussetzung.
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