L 2 RI 391/99

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Niedersachsen-Bremen
Aktenzeichen
L 2 RI 391/99
Auskunftgeber
Sachverständiger, Diplom-Verwaltungswirt
Anfrage
Der 52jährige Kläger hat den Beruf des Bäckers erlernt und war langjährig als Koch beschäftigt.
Auskunft
Berufskundliche Stellungnahme

Auszug aus der Sitzungsniederschrift

Mit den Behinderungen, wie sie sich heute darstellen in der rechten Hand und im rechten Unterarm steht fest, dass er in diesem Beruf keinesfalls mehr tätig sein kann. Die rechte Hand und der rechte Unterarm können unterstützende Funktionen ausführen. Störend ist nur der ständig bestehende Tremor. Eine solche Behinderung schließt natürlich alle Arbeiten aus, bei denen es darauf ankommt, ein Werkzeug oder ein Werkstück zu fixieren. Er könnte beispielsweise auch nicht mehr als Verpacker von Kleinteilen tätig sein, weil es mit dem Dauertremor nicht gelingt, zwei Dinge in angemessener Zeit untereinander zu bringen. Unter Berücksichtigung der Gutachten Dr. B. und Prof. C. ist mit dem dort festgestellten Restleistungsvermögen aus berufskundiger Sicht die Tätigkeit eines Akten- oder Stadtboten möglich. Der Aktenbote kann mit der linken Hand, die hier im Falle des Klägers voll funktionstüchtig ist, die Akten greifen und sie dann unterstützend auf den rechten Unterarm legen. Der Kläger hat das hier auch im Verfahren mit verhältnismäßig dicken Akten demonstriert. Dabei hat er sich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass er das das erste Mal getan hat, durchaus anständig angestellt und er war auch in der Lage, die Akte, die ca 20 cm dick ist, ohne Probleme zu fixieren. Aus berufskundiger Sicht bleibt eine Tätigkeit als Aktenbote weiterhin zumutbar.

Auf Frage des Senats:

Der Aktenbote hat normale Schreibarbeiten nicht auszuführen. Es könnte natürlich der Fall sein, dass er mal eine kurze Notiz schreiben muss, die auch für andere lesbar sein muss. Im Falle des Klägers bietet sich ein Linksschreibtraining (Dauer der Maßnahme: vier Wochen), zB im Berufsförderungswerk Waldgraiburg an. Hier wird das Schreiben mit der linken Hand geübt und der Kläger ist danach auch in der Lage, wettbewerbsfähig links zu schreiben. Hinzu kommt, das er mit einem Einhändlerlineal ausgerüstet werden muss, weil er durch den Tremor in der rechten Hand nicht in der Lage ist, zB ein einzelnes Blatt zu fixieren.
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Datum