Keine Berufung per e-mail

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Keine Berufung per e-mail

sms, twitter und e-mail haben inzwischen die klassischen Formen des Schriftverkehrs weitgehend verdrängt. Gilt das auch für den Rechtsverkehr mit Gerichten, insbesondere für die Einlegung von Rechtsmitteln?

Ausgangspunkt
Ein Kläger hatte sich gegen die Rückforderung von Hartz-IV-Leistungen iHv rund 1.300 EUR gewandt. Vergeblich, das Sozialgericht hatte seine Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil wandte sich der Kläger, allerdings nicht schriftlich sondern per e-mail.

Die Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht hat klargestellt, dass e-mails zur Einlegung von Rechtsmitteln nicht den gesetzlichen Formerfordernissen des Verfahrensrechts genügen.

Auswirkungen der Entscheidung
Der elektronische Rechtsverkehr wird auch in der Gerichtsbarkeit die Papierform ablösen - in der Zukunft. Dann allerdings wird es aus Gründen der Rechtssicherheit bestimmte Formerfordernisse auch für den Zugang zu den Gerichten geben. Signaturlose e-mails werden nicht zuletzt wegen ihrer redundanten Beliebigkeit sicherlich auch künf-tig nicht zur Einlegung von Rechtsmitteln ausreichen.

Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 29.März 2011 - L 8 AS 75/11PDF1



Dokumente
LSG_FSB_4233_1.pdf
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