Vorzeitige Altersrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse – Zur Voraussetzung der Unternehmensaufgabe

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Die besonderen Altersrisiken von Landwirten und deren Ehegatten sichern die Landwirtschaftlichen Alterskassen ab. Voraussetzung für einen Altersrentenbezug ist dort unter anderem die Aufgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens. Das Bayerische Landessozialgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob der Altersrentenbezug eines Ehegatten neben der Aufgabe des Unternehmens des Landwirts auch die Aufgabe eines weiteren, vom Ehegatten selbst betriebenen Unternehmens voraussetzt.

Ausgangspunkt
Die Klägerin hatte als Ehefrau eines Landwirts von der beklagten Landwirtschaftlichen Alterskasse eine vorzeitige Altersrente bewilligt bekommen. Die Beklagte ging davon aus, dass das Ehepaar nach Verpachtung seiner landwirtschaftlichen Flächen nur noch in einem geringen, rentenunschädlichen Umfang landwirtschaftlichen Besitz hatte. Fast sieben Jahre später erfuhr die Beklagte, dass die Klägerin Eigentümerin von weiteren fünf Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche war, die nur teilweise verpachtet waren. Weil der zulässige Rückbehalt bereits ausgeschöpft war forderte die Kasse von der Klägerin mehr als 14.000 Euro Rente zurück. Die Klage dagegen war in der ersten Instanz erfolglos geblieben.

Die Entscheidung
Das Bayer. Landessozialgericht hat die dagegen eingelegte Berufung zurückgewiesen. Die Klägerin hätte nur dann eine Altersrente erhalten dürfen, wenn sowohl das gemeinsam mit dem Ehemann betriebene Unternehmen, das Grundlage für die Beitragspflicht gewesen war, als auch das ihr selbst gehörende Unternehmen abgegeben worden wären. Die Abgabe eines Unternehmens erfordere den endgültigen Verlust der landwirtschaftlichen Unternehmereigenschaft. Dies müsse auch für den Ehegatten eines Landwirts gelten, der zusätzlich ein eigenes Unternehmen - über eine unschädliche Restgröße hinaus - betreibe. Die Klägerin habe auch nicht auf den Fortbestand des rechtswidrig erteilten Rentenbescheides vertrauen dürfen, weil sie in ihrem Rentenantrag das weitere Unternehmen verschwiegen hatte.

Auswirkungen der Entscheidung
Das Bayer. Landessozialgericht hat die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse weiter präzisiert und die Notwendigkeit der Unternehmensaufgabe auch in der Person eines rentenberechtigten Ehegatten gefordert.

Bayer. Landessozialgericht Urteil vom 28. September 2011 - L 1 LW 3/09
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