Kürzung der Hausärztevergütung um 41 Mio € gestoppt

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Kürzung der Hausärztevergütung um 41 Mio € gestoppt

Das Bayerische Landessozialgericht hat in einem Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass die Kürzung der Gesamtvergütung aus dem „Hausärztevertrag“ um 16 Mio € und um 25 Mio € in den Quartalen III und IV 2010 unrechtmäßig war.


Ausgangspunkt
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten medizinische Leistungen von den sog. Vertragsärzten. In einem Selektivvertrag des Bayerischen Hausärzteverbandes e.V. mit einer Krankenkasse, der mittlerweile wegen des angedrohten Austritts aus dem Versorgungssystem gekündigt ist, waren Grundsätze der Versorgung durch Hausärzte sowie insbesondere die Vergütung dafür geregelt. Als der Hausärzteverband mit einer anderen Kasse eine abweichende Vergütungshöhe vereinbarte, verlangte die Krankenkasse des vorliegenden Verfahrens wegen des „Meistbegünstigungsprinzips“ eine Anpassung der Vergütung nach unten. Eine Einigung darüber kam nicht zustande. Deshalb kürzte die Krankenkasse des vorliegenden Verfahrens die Quartalsver-gütung III/2010 und IV/2010 um gesamt 41 Mio €.

Die Entscheidung
Das Bayerische Landessozialgericht hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Kürzung nicht rechtmäßig war. Für eine automatische Anpassung der „Hausärztevergütung" fehle es an einer Rechtsgrundlage. Auch ein Zurückbehaltungsrecht dürfe in der haus-arztzentrierten Versorgung nicht geltend gemacht werden. Im Sonderbereich strukturvertraglich geregelter Vergütung habe der Gesetzgeber auch im Interesse der Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung eine einseitige Einflussnahme auf die Gesamtvergütung verhindert.


Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 20.12.2011 Az.: #148411#L 12 KA 46/11 B ER# sowie Beschluss vom 21.12.2011 Az.: #148412# L 12 KA 62/11 B ER #


Dokumente
LSG_FSB_4526_1.pdfLSG_FSB_4526_2.pdf
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