Sozialgericht Dortmund: Klageflut ebbt im 7. Hartz IV-Jahr erstmals ab

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
SG Dortmund (NRW)
Kategorie
Entscheidungen
Das Sozialgericht Dortmund verzeichnet im abgelaufenen Jahr 2011 erstmals einen leichten Rückgang der Klageeingänge zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (-6,1 % gegenüber dem Vorjahr). Von insgesamt 17972 Klageeingängen bei dem Sozialgericht Dortmund betrafen 5675 die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV).

Dies berichtet die Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund Anita Schönenborn im heutigen Jahrespressegespräch. Schönenborn: „Ob der Klagerückgang im Hartz IV-Bereich von Dauer sein wird, bleibt abzuwarten. Denn in einzelnen Kreisen des Regierungsbezirks Arnsberg wie dem Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Hochsauerlandkreis ist es nochmals zu deutlichen Steigerungen der Klageeingänge gekommen. Vermehrt geklagt wird auch gegen die Deutsche Rentenversicherung (2011: + 9,3 %). Streitgegenstände sind vor allem Renten wegen Erwerbsminderung und Rehabilitationsleistungen.“

Schönenborn betont: „Ingesamt bleibt das Sozialgericht Dortmund dringend auf personelle Unterstützung angewiesen. Gründe sind die hohen Bestände (23085 anhängige Verfahren zum Jahresende 2011, pro Richter: 472 Verfahren) und eine weiter ansteigende durchschnittliche Verfahrenslaufzeit (2011: 15,2 Monate). Erfreulicherweise wirken seit Mitte letzten Jahres drei abgeordnete Zivilrichter/innen an dem langsam beginnenden Bestandsabbau mit. So konnten die Bestände 2011 um 2,2 % verringert werden.“

Die Gerichtspräsidentin berichtet auch über einen besonderen Service des Sozialgerichts Dortmund: So werde jede 4. Verhandlung wohnortnah in auswärtigen Sitzungssälen u.a. in Siegen, Arnsberg, Hagen und Bochum durchgeführt.

Pressesprecher Ulrich Schorn ergänzt, dass Hartz IV-Verfahren im 7. Jahr nach Einführung der entsprechenden Gesetze eine hohe Erfolgsquote aufwiesen (44 % voller bzw. teilweiser Erfolg). Betroffen seien Bescheide der Grundsicherungsbehörden insbesondere zur Angemessenheit von Wohnkosten, Anrechnung von Einkommen und Verhängung von Sanktionen gegenüber Leistungsberechtigten.
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