Zugangskontrollen am Bayerischen Landessozialgericht

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Seit heute kontrolliert ein Sicherheitsdienst den Zugang zum Bayerischen Landessozialgericht. Die gewaltsamen Ereignisse an deutschen Gerichten haben dazu veranlasst, die Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtsgebäude zu erweitern.

Zusätzlich zur Ausweiskontrolle werden alle Personen, die in das Gerichtsgebäude kommen, mit einer Handsonde auch auf gefährliche Gegenstände durchsucht. Taschen und Behältnisse muss der Sicherheitsdienst ebenso kontrollieren. Beanstandete Sachen können in Verwahrung genommen werden, die Polizei behandelt Waffenfunde. Wer sich weigert, die Zutrittskontrolle zu dulden oder beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben, erhält keinen Einlass ins Gerichtsgebäude.

„Gerichte müssen für die persönliche Sicherheit aller Beteiligten Sorge tragen. Die Kontrollen, wie sie bei uns vorgenommen werden, kennt jeder, nicht nur vom Flughafen“ so Stephan Rittweger, Referent für Öffentlichkeitsarbeit. „Die Zugangskontrollen dienen auch bei uns der Sicherheit aller. Unabhängig davon bleibt aber das Bayerische Landessozialgericht offen für die Belange und Anliegen aller Beteiligten“.

München, 1.Oktober 2012

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Stephan Rittweger
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