Pressemitteilung des Sozialgerichts Aachen vom 25.03.2013

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
SG Aachen (NRW)
Kategorie
Entscheidungen
Während im Rest von Nordrhein-Westfalen die Eingänge bei den Sozialgerichten auf hohem Niveau leicht rückläufig waren, hatte das Sozialgericht Aachen einen deutlichen Verfahrensanstieg zu verzeichnen. 4913 Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gingen im Jahr 2012 ein, das sind 271 Verfahren bzw. 5,2 % mehr als im Vorjahr. Dies ist vor allem auf einen Zuwachs von Klagen aus dem Bereich des Schwerbehindertenrechts, aber auch der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Unfallversicherung zurückzuführen. In diesen Rechtsgebieten muss der Sachverhalt häufig zunächst vom Gericht umfangreich medizinisch aufgeklärt werden, bevor der Rechtsstreit entscheidungsreif ist, was naturgemäß geraume Zeit in Anspruch nimmt.
Demgegenüber gingen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (so genannte „Hartz IV“-Verfahren) 3,3 % weniger Verfahren ein.

Für das kleinste Sozialgericht Nordrhein-Westfalens mit im Durchschnitt 12,83 Richtern hat dies zu einem Anstieg von unerledigten Verfahren von 3006 auf 3277 (9%) geführt. Im Durchschnitt konnte jede Richterin und jeder Richter des Sozialgerichts Aachen im vergangenen Jahr 362 Verfahren zum Abschluss bringen, während 383 Verfahren eingingen. „Trotz des deutlich spürbaren Anstiegs der Verfahrenseingänge und damit der unerledigten Verfahren können wir mit unserem Arbeitsergebnis zufrieden sein. So ist es uns gelungen, - ungeachtet der seit Jahren anhaltenden starken Arbeitsbelastung – die meisten Verfahren noch zügiger zum Abschluss zu bringen. Mit Laufzeiten von 8,3 Monaten bei Klageverfahren und 0,8 Monaten bei Eilverfahren liegen wir traditionell erheblich unter dem Landesdurchschnitt von 12,8 bzw. 1,1 Monaten“, fasst die Präsidentin des Sozialgerichts Cornelia Kriebel die Zahlen zusammen.

Sie nutzt darüber hinaus die Gelegenheit für einen Ausblick auf das Jahr 2013. Seit Jahresanfang ist der elektronische Rechtsverkehr beim Sozialgericht Aachen mög-lich. Alle Schriftstücke können nunmehr über ein eigens dafür eingerichtetes “elekt-ronisches Gerichts und Verwaltungspostfach“ rechtswirksam, sicher und schnell elektronisch an das Sozialgericht geschickt werden. “Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger ist in diesem Zusammenhang, dass eine einfache E-Mail an das Gericht nicht ausreicht“, erläutert der Pressesprecher des Gerichts Dr. Volker Bischofs das neue Verfahren. „Die elektronische Post ist vielmehr nur dann rechtswirksam, wenn sich der Absender vorher eine qualifizierte Signatur hat zertifizieren lassen. Die Signatur und das Zertifikat müssen durch das Gericht überprüfbar sein“. Weitere Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr finden sich auf den Internetseiten des Sozialgerichts Aachen (www.sg-aachen.nrw.de) und des Justizministeriums (www.justiz.nrw).
Am 13. 6. 2013 wird das Sozialgericht Aachen gleichzeitig mit den übrigen 7 Sozial-gerichten des Landes Nordrhein-Westfalen den „Tag des Behindertenrechts“ veran-stalten. Betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird an diesem Tag die Gelegenheit gegeben werden, sich im Justizzentrum über Sozialleistungen und den sozialen Rechtsschutz für behinderte Menschen zu informieren. “Das Sozialgericht Aachen würde sich freuen, wenn möglichst viele diese Gelegenheit wahrnehmen. Zeitnah werden noch Informationen durch die Presse zur Verfügung gestellt“, so abschließend Cornelia Kriebel.
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