Terminbericht vom 20.3.2014

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Der 8. Senat des Bayerischen Landessozialgerichts hat am 20.3.2014 einen Fall zur Eingliederungshilfe in Gestalt einer Studienbegleitung verhandelt.

Der schwerbehinderte Kläger kann sich nur mit einem joystick-gesteuerten Rollstuhl fortbewegen. Um sein Studium der Rechtswissenschaften zu bewältigen, war er auf die Hilfe einer Hochschulassistenz angewiesen. Es kam zum Streit mit dem zuständigen Sozialhilfeträger, der Vermögen des Klägers anrechnen wollte.

Vor dem Sozialgericht schlossen der Kläger und der Sozialhilfeträger einen Vergleich. Danach erhielt der Kläger für die Dauer seines Studiums die Assistenzhilfe. Für die ersten vier Monate war die Leistung als Darlehen und für die übrige Zeit des Studiums als Zuschuss vereinbart.

In einem neuen Rechtsstreit begehrte der Kläger nun, ihm die Assistenzhilfe auch für die ersten vier Studienmonate als Zuschuss zu bewilligen. Das Bayerische Landessozialgericht hat in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen, dass der Vergleich insgesamt Gültigkeit besitzt. Es sei nicht möglich, nur das Darlehen der ersten vier Monate anzugreifen.

Daraufhin hat heute der Kläger die Berufung zurückgenommen.

Stephan Rittweger
Referent für Presse- und Medienarbeit
Vorsitzender Richter am Bayer. Landessozialgericht
presse@lsg.bayern.de

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