60 Jahre Sozialgerichte in Bayern – Fachgerichtsbarkeit hat Hartz-IV-Ansturm gemeistert und ist für die Internationalisierung des Sozialrechts gut gerüstet

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Klagen wegen Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente, Pflege sowie Hartz-IV-Leistungen charakterisieren das Tätigkeitsspektrum der Sozialgerichtsbarkeit. 1954 entstanden sind die Sozialgerichte der jüngste Teil der Gerichtsfamilie. Aus Anlass des 60-jährigen Bestehens der Bayerischen Sozialgerichte lässt sich feststellen: Das grundgesetzlich verankerte Sozialstaatsprinzip wird durch die Sozialgesetze umgesetzt und die Umsetzung von den Sozialgerichten kontrolliert und zugleich konkretisiert. Die Richterinnen und Richtern dieser Fachgerichtsbarkeit haben nicht zuletzt mit Entscheidungen zur Grundsicherung zu den Hartz-IV-Gesetzen dazu beigetragen, unser Gemeinwesen im Inneren zusammenzuhalten und sozial gerecht auszugestalten.

Die Internationalisierung des Sozialrechts vor dem Hintergrund der verschiedenen europäischen Sozialstaatsprägungen, der Globalisierung und der Migrationsbewegungen wird in der kommenden Zeit die Sozialgerichte vor große Herausforderungen stellen. Die sozialen Rechte und Ansprüche der Einzelnen zu schützen und zu fördern und zugleich das Gleichgewicht des Sozialrechts zu erhalten – für diese Aufgabe sind die Bayerischen Sozialgerichte gut gerüstet.
Im Rahmen der Feierstunde zum 60 jährigen Bestehen der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit stellte die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts, Frau Elisabeth Mette die Broschüre „60 Jahre Sozialgerichte in Bayern“ vor.

München, 17. September 2014


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