8. Hessischer Sozialrichtertag

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Verwaltung
60 Jahre hessische Sozialgerichtsbarkeit - Justizministerin Eva Kühne-Hörmann gratuliert im Rahmen einer Feierstunde

Sozialgerichtsbarkeit von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft

„Seit 60 Jahren gewährt die hessische Sozialgerichtsbarkeit effektiven Rechtsschutz in sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten“, so Justizministerin Eva Kühne-Hörmann im Rahmen einer Feierstunde auf dem 8. Hessischen Sozialrichtertag. „Sie hat in dieser Zeit als eigenständige Gerichtsbarkeit mit ihren Entscheidungen erheblich zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in das Recht und damit zugleich zum inneren Zusammenhalt des Staates und der Gesellschaft beigetragen“, so die Justizministerin weiter.

In der Zeit bis 1954 hatten Versicherungsbehörden über die Leistungsansprüche der zum Beispiel Kranken-, Renten oder Arbeitslosenversicherten entschieden. Die Etablierung einer unabhängigen Sozialgerichtsbarkeit zur Kontrolle der Entscheidungen der Verwaltungsbehörden gilt noch heute als wichtige gesetzgeberische Reform.

„Die Sozialgerichte sind damit ein rechtsstaatlicher Garant dafür, dass bei der Beurteilung des einzelnen Rechtstreits das verfassungsrechtlich garantierte Sozialstaatsgebot ebenso wie das Gleichbehandlungsrecht in ausreichender Weise Beachtung finden“.

Die Sozialgerichte als „Anwalt der sozial Schwachen“
„Die sieben Sozialgerichte in Hessen sowie das Hessische Landessozialgericht haben sich auch in Zeiten höchster Belastung als sehr leistungsfähig bewährt. Etwa die enormen Herausforderungen, die insbesondere die Flut an Klagen infolge der sogenannten Hartz-IVGesetzgebung in den letzten 10 Jahren mit sich gebracht hat, wurden von der hessischen Sozialgerichtsbarkeit bestens gemeistert“, so der Vizepräsident des Hessischen Landessozialgerichts Jürgen De Felice zum Auftakt des 8. Hessischen Sozialrichtertages in Wiesbaden-Naurod. Somit ist die hessische Sozialgerichtsbarkeit auch weiterhin ein unverzichtbarer Anwalt der sozial Schwachen und für den sozialen Frieden in unserer
Gesellschaft von herausragender Bedeutung“, so der Vizepräsident weiter.

„Voraussichtlich 22.400 neue Verfahren werden im Jahr 2014 bei den Gerichten der hessischen Sozialgerichtsbarkeit eingehen. Damit würde das nach wie vor hohe Niveau an Verfahrenseingängen nur knapp verfehlt“, bilanzierte De Felice.

Elektronische Akte - Innovation und Anwenderfreundlichkeit
„Darüber hinaus nimmt die hessische Sozialgerichtsbarkeit eine Vorreiterrolle bei elektronisch geführten Gerichtsverfahren ein und verbindet damit in besonderer Weise Innovation mit Anwenderfreundlichkeit“, so Kühne-Hörmann anerkennend.

Hessischer Sozialrichtertag
Der Hessische Sozialrichtertag ist eine seit 2007 jährlich stattfindende zentrale Veranstaltung der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Sie dient sowohl dem regelmäßigen Austausch unter den hessischen Sozialrichterinnen und Sozialrichtern als auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialverbände, der Sozialversicherungsträger, der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen sowie der Anwaltschaft.

Den diesjährigen Festvortrag
„Entwicklung des Sozialverfassungsrecht“
hält Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
(Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts).

„Die Europäisierung des Sozialrechts“
stellt Prof. Dr. Rainer Schlegel
(Vizepräsident des Bundessozialgerichts)
dar.
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