22.846 neue Klage- und Eilverfahren im Jahr 2014 - Trendwende nicht ersichtlich

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Statistik - Extranet
„Im vergangenen Jahr sind an den hessischen Sozialgerichten 22.846 neue Klage- und Eilverfahren eingegangen. Dies entspricht nahezu der hohen Eingangsbelastung im Jahr 2013 (23.269 neue Verfahren). Auch am Landessozialgericht verharren mit 2.116 neuen Berufungs- und Beschwerdeverfahren sowie erstinstanzlichen Verfahren im Vergleich zum Jahr 2013 (2.191) die Neueingänge auf hohem Niveau.“ Dies bilanzierte der Vizepräsident des Hessischen Landessozialgerichts, Jürgen De Felice, auf der heutigen Jahrespressekonferenz in Darmstadt. „Eine Trendwende bei der Zahl der Neueingänge ist nicht in Sicht."

Mehr als jedes dritte Verfahren betrifft die Grundsicherung
„Im Jahr 2014 betrafen 36 Prozent der neuen Verfahren an den Sozialgerichten die Bereiche Grundsicherung für Arbeitsuchende (7.287 Verfahren) sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (1.344 Verfahren). Im Vergleich dazu sind im Rentenversicherungsrecht 3.253 Verfahren, im Krankenversicherungsrecht 3.739 Verfahren, im Unfallversicherungsrecht 1.229 Verfahren und im Schwerbehindertenrecht 2.988 Verfahren an den 7 hessischen Sozialgerichten eingegangen“, berichtete die Pressesprecherin Dr. Jutta Mauer.

10 Jahre Hartz IV: Mehr als 84.000 Gerichtsverfahren im Bereich der Grundsicherung
„Durch die sogenannten Hartz-IV-Reformen ist seit dem 1.1.2005 die Sozialgerichtsbarkeit für die Gerichtsverfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – „Hartz IV“) und bei Erwerbsminderung sowie im Alter (SGB XII - Sozialhilfe) zuständig. Seitdem ist es zu einem enormen Verfahrensanstieg gekommen. So sind in den letzten 10 Jahren mehr als 84.000 Grundsicherungsverfahren (über 70.000 SGB-II-Verfahren und über 14.000 SGB-XII-Verfahren) eingegangen“, so der Vizepräsident.
„Die damit verbundenen enormen Herausforderungen hat die hessische Sozialgerichtsbarkeit erfolgreich bewältigt. Allen Richterinnen und Richtern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich für die hervorragende Arbeit, die sie in dieser Zeit geleistet haben“, so Jürgen De Felice.
„Auch im vergangenen Jahr ist es wieder gelungen, die Verfahren zügig zu bearbeiten. So konnten die Klageverfahren durchschnittlich innerhalb von 15 Monaten und die Eilverfahren innerhalb von 1,3 Monaten abgeschlossen werden. Zudem haben die Sozialgerichte im vergangenen Jahr 22.867 Verfahren erledigt - eine enorme Leistung. Zum Jahreswechsel waren 27.306 Verfahren anhängig. Damit hat sich der Bestand an Verfahren an den Sozialgerichten im Vergleich zum Vorjahr (27.325 Verfahren) leicht verringert“, resümierte der Vizepräsident des Landessozialgerichts.
„Unser vorrangiges Interesse gilt den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern, die zur Sicherung ihrer Existenz auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen sind. Wir werden daher weiterhin mit großem Engagement die Verfahren zügig und hochwertig bearbeiten und damit auch künftig unseren Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens leisten“, so De Felice.

Güterichter – Angebot der Streitschlichtung sehr erfolgreich
„Bereits seit 2008 hatte die hessische Sozialgerichtsbarkeit gerichtsinterne Mediation angeboten. Seit August 2013 wird aufgrund der Gesetzesänderung die gerichtsinterne Mediation durch Güterichter fortgesetzt. Diese sind, ebenso wie gerichtliche Mediatoren, nicht zur Entscheidung befugte Richterinnen und Richter, die besondere Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation anwenden. Im vergangenen Jahr konnten die Güterichterinnen und Güterichter an den hessischen Sozialgerichten 80% der 155 entsprechenden Verfahren erfolgreich beenden“, bilanzierte der Vizepräsident De Felice.

Elektronischer Rechtsverkehr – Hessische Sozialgerichtsbarkeit ganz vorne
„Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2013 die schrittweise Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs bis spätestens zum Jahr 2022 geregelt. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit hat die gesetzlichen Vorgaben als eine der ersten Gerichtsbarkeiten deutschlandweit bereits vollständig umgesetzt“, führte der Vizepräsident aus.
Als bundesweit erste Gerichtsbarkeit sind an den hessischen Sozialgerichten und dem Landessozialgericht seit Dezember 2012 durchgängig elektronisch geführte Gerichtsverfahren möglich. Die elektronische Kommunikation mit den Prozessbeteiligten erfolgt regelmäßig über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) kostenfrei, verschlüsselt und rechtssicher. Sofern Prozessbeteiligte diesen modernen Kommunikationskanal noch nicht eröffnet haben, nutzen die Gerichte ein digitales Telefaxsystem (Digifax). „Auf die klassische Briefpost wird nur dann noch zurückgegriffen, wenn ein Prozessbeteiligter weder über EGVP noch über einen Telefax-Anschluss verfügt“, teilte der Vizepräsident mit.
Im Jahr 2014 wurden über 800.000 elektronische Dokumente (2013: ca. 100.000) durch die hessische Sozialgerichtsbarkeit gesendet oder empfangen. Hierdurch werden die Kommunikationsgeschwindigkeit erhöht, Porto-, Verpackungs- und Druckkosten verringert und ein Service für die Anwaltschaft und andere Prozessbeteiligte geschaffen. Darüber hinaus entsteht im Gericht automatisch eine elektronische Doppelakte. „Die hessische Sozialgerichtsbarkeit nimmt damit eine Vorreiterrolle auf dem Weg zur elektronischen Gerichtsakte ein“, resümierte der Vizepräsident.
Ab Datum
Bis Datum
Saved