Wie E-Mail - nur sicherer:

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Verwaltung
Das besondere elektronische Anwaltspostfach
Die papierfreie Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und den hessischen Sozialgerichten läuft gut an

Bereits seit 2012 versenden die hessischen Sozialgerichte sämtliche Schreiben – bis hin zum Urteil – an Rechtsanwälte und Behörden in digitaler Form, wenn dort entsprechende elektronische Postfächer eröffnet sind. Hierzu wird ein besonders abgesichertes Übermittlungsverfahren verwendet, das durch die Kombination verschiedener Verschlüsselungstechniken die Nachrichten effektiv gegen einen unberechtigten Zugriff oder gar eine Manipulation schützt.

Seit November 2016 verfügen nun alle rund 164.000 Rechtsanwälte bundesweit über einen solchen elektronischen Briefkasten – das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Viele Rechtsanwälte kommunizieren bereits elektronisch mit den hessischen Sozialgerichten
Obwohl bis zum 1. Januar 2018 die Rechtsanwälte noch freiwillig am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, haben sich schon jetzt viele der bei der hessischen Sozialgerichtsbarkeit tätigen Rechtsanwälte bereit erklärt, nur noch digitale Korrespondenz von den Gerichten zu empfangen. Hierbei handelt es sich vielfach um Berufsanfänger, die durch den Technikeinsatz auch gegenüber potentiellen Mandanten Modernität und Effektivität beweisen und zudem eine sehr kosteneffiziente Kanzleiorganisation aufbauen können.

Hessische Sozialgerichtsbarkeit macht die Vorteile deutlich
Die hessische Sozialgerichtsbarkeit hat bei den Rechtsanwälten für die frühzeitige Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs geworben und auf die zahlreichen Vorteile des modernen Schriftverkehrs hingewiesen: Beschleunigter Schriftwechsel, die Möglichkeit zur computergestützten Weiterverarbeitung der Posteingänge und erhebliche Porto- und Papiereinsparungen. Auch bei den hessischen Sozialgerichten können durch die digitale Versendung mehr als 120.000 Euro Versandkosten pro Jahr gespart werden.

Die Veränderungsbereitschaft, die eine elektronische Justiz von den Justizbediensteten in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit verlangt, wird sich lohnen. Denn ab 2018 wird die Kür zur Pflicht; jeder Rechtsanwalt muss dann sein „beA“ nutzen. Hierauf wird die hessische Sozialgerichtsbarkeit gut vorbereitet sein.

Erwartet ab dem kommenden Jahr ein Rechtsanwalt Post von einem hessischen Sozialgericht, wird der Gang zum Briefkasten obsolet sein; vielmehr wird nur noch der Blick auf dem Bildschirm anzeigen: „Sie haben Post!“. Spätestens dann ist der elektronische Rechtsverkehr eine Selbstverständlichkeit!
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