„Bedeutung des Landessozialgerichts in Schweinfurt ins rechte Licht rücken“

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Präsident Günther Kolbe empfängt Oberbürgermeister Sebastian Remelé am Standort Schweinfurt des Bayer. Landessozialgerichts.

Vielen Schweinfurter Bürgerinnen und Bürgern ist nicht bewusst, dass sie am Rusterberg Nr. 2 über ein Gericht mit überregionaler Zuständigkeit verfügen. Nicht selten hört man, das Gericht in Schweinfurt sei Zweigstelle des Sozialgerichts Würzburg. „Was für ein Irrtum“, so der Präsident des Bayer. Landessozialgerichts Günther Kolbe. „Kläger und Klägerinnen und Beklagte, die vor den Sozialgerichten in Würzburg, Nürnberg oder Bayreuth mit ihren Klagen scheitern, können die Urteile vom Bayer. Landessozialgericht überprüfen lassen.“ Das Schweinfurter Landessozialgericht ist der fränkische Teil des Bayer. Landessozialgerichts mit Hauptsitz in München. Die Schaffung der Zweigstelle 1995 hat sich mehr als bewährt: So erledigen die Richterinnen und Richter in Schweinfurt mehr als ein Viertel der Berufungen in Bayern. Die Berufungskläger aus dem nordbayerischen Raum müssen so nicht mehr den weiten Weg bis nach München fahren. Das ist echte Bürgernähe. Und: Durch die Verlagerung sind vor Ort viele Arbeitsplätze entstanden, wodurch die Region Schweinfurt deutlich gestärkt wurde.“

Oberbürgermeister Remelé, selbst Volljurist, würdigte die Arbeit der hier tätigen sechs Senate des Bayer. Landessozialgerichts. „Ich bin stolz darauf, dass Schweinfurt über ein solches Obergericht verfügt, das in zweiter und regelmäßig in letzter Instanz entscheidet. Seine Bedeutung sollten wir hier in Schweinfurt noch besser ins rechte Licht rücken.“

Am Rande des Besuchs wurden mit Ordnungsreferent Jan von Lackum und Baureferent Ralf Brettin und dem Leiter des Gerichts, Wolfgang Neuerer, Möglichkeiten einer neuen angemessenen Beflaggung des Gerichtsgebäudes erörtert. Die Flaggen-Verwaltungsanordnung bestimmt, dass grundsätzlich die bayerische Staatsflagge, die Bundesflagge und, soweit möglich, die Europaflagge gemeinsam gesetzt werden. Als Gebäude eines Obergerichts ist das Landessozialgericht in Schweinfurt nicht nur, wie bei anderen von Staatsbehörden genutzten Gebäuden, aus besonderen Anlässen, sondern an allen Tages des Jahres zu beflaggen. Die bisherige Beflaggung auf der Dachterrasse des Gebäudes ist verbesserungswürdig.
Ab Datum
Bis Datum
Saved