Sozialgericht Marburg erzielte in 2019 erfreulich hohe Erledigungsquote

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
SG Marburg (HES)
Kategorie
Statistik - Extranet
Die Eingangszahlen für Klagen und Eingänge stiegen moderat um 9 Prozent
Die Bediensteten des Sozialgerichts Marburg haben 2019 als ein arbeitsreiches Jahr erlebt, nach Abschluss der Jahresstatistik können sie auf eine beeindruckende Leistungsbilanz blicken. Wie der Direktor des Sozialgerichts Dr. Hans Heuser bei Vorlage der statistischen Zahlen berichtete, seien im Jahr 2019 2372 Klagen und Eilanträge bei dem Sozialgericht eingegangen; dies waren 9 % mehr als in 2018, wo 2176 Eingänge registriert worden waren. Besonders erfreulich ist der Anstieg der erledigten Verfahren mit einem Zuwachs von 25 % von 2056 Erledigungen in 2018 auf 2578 Erledigungen im Kalenderjahr 2019.

Der Anstieg ist allein auf verstärkte Klageerhebung von Krankenhäusern am Jahresende 2019 gegen die Krankenkassen eingetreten, weil damit die Verjährung von Ansprüchen verändert werden sollte. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass die hohe Eingangszahl des Jahres 2018 im Jahr 2019 übertroffen wurde. Demgegenüber ist der Klageeingang im Bereich des Kassenarztrechts (Klagen von Kassenärzten gegen die Kassenärztliche Vereinigung) konstant geblieben, er stieg lediglich von 539 auf 547 Verfahren. Ein leichter Anstieg wurde im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI registriert (von 49 auf 57), ebenso ein leichter Anstieg im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII von 281 auf 296 Verfahren. Teils deutliche Rückgänge traten ein im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem SGB VI von 311 auf 228 Verfahren, im Bereich des Arbeitslosengeldes I nach dem SGB III von 114 auf 93 Verfahren und im Bereich des Schwerbehindertenrechts nach dem SGB IX von 276 auf 188 Verfahren. Im Bereich der Sozialhilfe nach dem SGB XII war ein Anstieg von 73 Klagen und Anträgen in 2018 auf 120 in 2019 zu verzeichnen.

Nach den Worten von Dr. Heuser sind in den Jahresstatistiken der Gerichte nicht nur die Eingangszahlen zu beachten, denn sie können von dem Gericht nicht beeinflusst werden. Ein wichtiger Gradmesser für die Leistungsfähigkeit eines Gerichts und des dort beschäftigten Personals seien die Erledigungszahlen. Wie oben ausgeführt, belief sich die gesamte Erledigungsmenge auf 2578 Rechtsstreite, was gegenüber 2018 einen Anstieg um 25 Prozent bedeutete. Im Jahr 2019 seien im Durchschnitt 6,85 Richterstellen besetzt gewesen, wovon 2 Richter mit jeweils 0,5 Arbeitskraftanteilen gearbeitet haben und 1 Richterin mit 0,75. Jede/jeder Richterin/Richter hatte bei den Eingängen über das ganze Jahr betrachtet einen monatlichen Durchschnitt von 24,9 neuen Verfahren; bei den Erledigungen habe jede/jeder Richterin/Richter einen monatlichen Durchschnitt von 28,1 erreicht.

Die nach wie vor hohen Eingangszahlen an Klagen und Anträgen und die damit verbundenen enormen Aktenumläufe konnten nach den Worten von Dr. Heuser im vergangenen Kalenderjahr nur durch die hohe Arbeitsleistung und Motivation sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem richterlichen und nichtrichterlichen Dienst (Beamte und Angestellte) bewältigt werden. Hierfür sei allen Bediensteten ein großer Dank abzustatten! Das Sozialgericht Marburg verfügte im Jahr 2019 neben den erwähnten Richterstellen über 3 Beamte mit 2,54 Arbeitskraftanteilen, die in der Geschäftsleitung, im Kostenbereich und als Teamleiter tätig waren. Zudem arbeiteten 6 Angestellte in Vollzeit und 6 in Teilzeit und im ersten Halbjahr absolvierten 4 Fachoberschüler(innen) und im zweiten Halbjahr 3 Fachoberschüler(innen) ein 12-monatiges Praktikum. Hierbei handelte es sich um Fachoberschüler, die im ersten Jahr der Fachoberschule an zwei Tagen in die Berufsschule gehen und an den restlichen 3 Wochentagen im Gericht arbeiten.

Ein Blick in die Zukunft und die Entwicklung für das Jahr 2020 sei wie immer schwierig, weil es auch in den vergangenen Jahren mitunter überraschende Entwicklungen bei den Eingängen gegeben habe. Sonderentwicklungen, wie die „Klageflut“ in November 2018 im Bereich des Krankenversicherungsrechts nach dem SGB V könne man ohnehin nicht voraussehen. Ob und in welchem Umfang die Corona-Pandemie sich auf Klageeingänge und Erledigungen auswirken werde, sei zurzeit überhaupt nicht abzuschätzen.
Ab Datum
Bis Datum
Saved