L 2 AS 1254/25 ER-B

Land
Baden-Württemberg
Sozialgericht
LSG Baden-Württemberg
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
2.
1. Instanz
SG Konstanz (BWB)
Aktenzeichen
S 9 AS 397/25 ER
Datum
2. Instanz
LSG Baden-Württemberg
Aktenzeichen
L 2 AS 1254/25 ER-B
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Konstanz vom 15. April 2025 wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung gemäß § 142 Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zurückgewiesen. Im Übrigen hat der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren trotz des zwischenzeitlich am 13. Mai 2025 wahrgenommenen Termins bei der IHK die angekündigte Tragfähigkeitsbescheinigung nicht bis zur Entscheidung des Senats vorgelegt.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).


 

Rechtskraft
Aus
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